Zunftordnung der Schnuferzunft Pfohren e.V.


Leitgedanke: Mit dem Häs vertrete ich den Verein. Um innerhalb der Schnuferzunft Ordnung, Kameradschaft und ein gutes Verhältnis untereinander zu gewährleisten, wird nachfolgende Zunftordnung erlassen. Diese Zunftordnung hat für alle Mit­glieder sowie für die bei Umzügen und Veran­stal­tungen die Schnuferzunft reprä­sentier­enden Teilnehmer (nachfolgend Hästräger genannt) Gültigkeit.

1. Allgemeines Verhalten

Die Hästräger haben Handlungen zu unterlassen, die einen Schaden verur­sachen oder das Ansehen der Schnuferzunft schädigen. Insbesondere ist ein übermäßiger Alkohol­konsum vor und während des Umzugs zu unterlassen. Vereinbarte und bekannt gegebene Bus-/Abfahrtszeiten sind aus Rücksicht gegenüber den anderen Mitfahrenden stets einzuhalten.

2. Häs

Bei Umzügen und Veranstaltungen ist die Teilnahme nur in einem vollständigen und sauberen Häs erlaubt. Ausnahmen von der Vollständigkeit sind nur nach Genehmigung durch den Vorstand­, die Oberhexe oder die Oberschnuferin erlaubt. Während des laufenden Umzugs ist das Abnehmen der Maske für einzelne Maskenträger nur in begründeten Not­fällen erlaubt. Einheitlich für alle Maskenträger kann auf An­wei­sung der Oberhexe für die Hexen­gruppe oder Oberschnuferin für die Schnufer das Ab­nehmen der Maske erlaubt werden. Das Häs der Schnuferzunft darf nicht an vereinsfremde Personen ausgeliehen werden.

3. Umzug

Wer zu Umzügen / Veranstaltungen im Häs mitfährt, ist zur aktiven Teilnahme am Umzug / an dieser Veranstaltung in den Reihen der Schnuferzunft verpflichtet. Stark alkoholisierte Hästräger können nach Punkt 6. dieser Zunftordnung von der Teil­nahme ausgeschlossen werden. Hästräger haben sich rechtzeitig vor Umzugsstart am Aufstellungsplatz der Zunft einzu­finden. In Ausnahmefällen haben sie sich am Startpunkt, spätestens aber vor Beginn der ersten Umzugs­zuschauer in die Reihen der Schnuferzunft einzugliedern.

4. Kinder

Kinder dürfen nur bei Anwesenheit eines Elternteils oder einer dem Vorstand schriftlich bekannt gegebenen Aufsichtsperson am Umzug teilnehmen (Begleitperson, gleichzeitig auch Hästräger bei diesem Umzug). Die Verantwortung für die Kinder (maximal 2 Kinder pro Aufsichtsperson) trägt zu jeder Zeit die Begleitperson. Kinder bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres nehmen am Umzug innerhalb der „Kinderabteilung“, die ihren Aufstellungsplatz unmittelbar nach dem Zunftrat hat, teil.

Die Kinderabteilung wird von vier Hästrägern ohne Maske eskortiert. Begleitpersonen haben das Recht, in der Kinderabteilung mitzulaufen. Die Begleitperson ist verpflichtet, das Kind unmittelbar in der Umzugs-Auflösungszone aus dem Kinderbereich abzuholen. Für die Organisation in diesem Bereich ist ein eingeteilter Zunftrat verantwortlich. Seinen Anweisungen ist stets Folge zu leisten.

5. Arbeitseinsätze

Jedes aktive Mitglied ist bei Veranstaltungen der Schnuferzunft zu Arbeitseinsätzen verpflichtet. Ist ein zu einem Arbeitseinsatz eingeteiltes Mitglied verhindert, so hat es selbständig für eine Vertretung zu sorgen und diese dem Vorstand, der Oberhexe oder der Ober­schnuferin rechtzeitig bekannt zu geben. Die Gesamtvorstandschaft ist bei Veranstaltungen jederzeit berechtigt, eingeteilten Mitgliedern andere Aufgaben zuzuweisen.

6. Maßnahmen bei Verstößen

Verstößt ein Hästräger gegen die Zunftordnung, so können gegen ihn durch den ein Mitglied des Vorstands der Zunft, die Oberhexe oder die Oberschnuferin folgende Sanktionen erlassen werden:

1. Mündliche Verwarnung
2. Sperre für die Teilnahme an einem oder mehreren Umzügen / Veranstaltungen.

Durch den Beschluss des Gesamtvorstands können folgende Sanktionen erlassen werden:

3. Sperre für eine gesamte Fasnetsaison
4. Ausschluss aus der Schnuferzunft.

Der Hästräger hat das Recht, sich zu den Anschuldigungen vor dem Gesamtvorstand zu äußern. Die Sanktionen können in ihrer Rangfolge (1.-4.) nacheinander, bei schweren Verstößen aber auch unabhängig von der Rangfolge verhängt werden.

Über erlassene Sanktionen zu 1. und 2. sind der Zunftmeister und der Zunftschreiber umgehend zu informieren.


Donaueschingen-Pfohren, den 14. Oktober 2010
Gesamtvorstand der Schnuferzunft Pfohren e.V.